Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuer bei Überlassung eines Fahrrads im Wert von weniger als 500 € an Arbeitnehmer
Überlässt ein Unternehmer als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Fahrrad im Wert von weniger als 500 € auch zur privaten Nutzung, wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, wenn von keiner entgeltlichen Überlassung des Fahrrads ausgegangen wird. In diesen Fällen ist also keine Umsatzbesteuerung dieses Sachbezugs an den Arbeitnehmer erforderlich. Nach einem Erlass des FinMin Mecklenburg-Vorpommern ist aber dennoch ein Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis möglich.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Wir kommen damit zur Umsatzsteuer. Und möchten Sie auf einen Erlass des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen. Die Behörde aus Schwerin hat Zweifelsfragen beantwortet – zur umsatzsteuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern. Das Ministerium geht dabei auch auf die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer ein. Hier gibt es bekanntlich eine Vereinfachungsregelung der Verwaltung . Wir...