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Anhebung ab 2023 aufgrund des gestiegenen Preisniveaus
Das Bundesfinanzministerium hat aufgrund des gestiegenen Preisniveaus ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Betriebsausgabenpauschalen bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit angehoben. Es bleibt den Steuerpflichtigen aber natürlich unbenommen, höhere Betriebsausgaben nachzuweisen.
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Aufgrund des gestiegenen Preisniveaus hat das Bundesfinanzministerium ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Betriebsausgabenpauschalen angehoben – bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer hauptberuflichen selbständigen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit sowie bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen und schriftstellerischen Nebentätigkeit.
Bei einer hauptberuflichen selbständigen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit w...