Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Doppelte Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen (BFH)
Werden Einnahmen eines angestellten
Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der
Einkommensteuererklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger
Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil
weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen
des Streitfalls auch nicht erkennen mussten, dass diese Einnahmen bereits dem
Lohnsteuerabzug unterlegen haben, liegt kein "grobes Verschulden" i.S. des
§ 173
Abs. 1 Nr. 2 AO vor (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kei...