Keine Steuerermäßigung nach § 21 i. V. m. § 23 Nr. 2 BerlinFG für Veräußerungsgewinne i. S. des § 17 EStG, die durch Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung außerhalb von Berlin (West) entstehen
Leitsatz
Ein durch die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Bundesgebiet entstehender Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG rechnet auch dann nicht zu den Einkünften aus Berlin (West) im Sinne des § 23 BerlinFG, wenn die Kapitalgesellschaft eine Betriebsstätte in Berlin (West) unterhält.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 580 BFH/NV 1990 S. 50 Nr. 7 GAAAA-93289
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.