Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 25-26 | Unverzinster Kaufpreis: Doppelbesteuerung mit Einkommen- und Schenkungsteuer auf dem Prüfstand
Wird beim privaten Verkauf einer Immobilie eine Ratenzahlung, aber keine Verzinsung des Kaufpreises vereinbart, unterliegt der Zinsanteil als Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen der Einkommensteuer. Nach einem Urteil des II. Senats des BFH aus 2021 ist es dabei verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn für denselben Vorgang auch Schenkungsteuer anfällt. Der VIII. Senat des BFH hat nun in einem Revisionsverfahren die Gelegenheit, sich hierzu zu positionieren.
Über einen interessanten Sachverhalt muss der für die Einkünfte aus Kapitalvermögen zuständige VIII. Senat des BFH befinden.
Eltern hatten ein Einfamilienhaus an ihren Sohn und die Schwiegertochter verkauft. Der Kaufpreis war in 258 monatlichen Raten zu zahlen. Es wurde eine Wertsicherungsklausel vereinbart. Zinsen mussten aber keine gezahlt werden. Es kam daher, wie es kommen musste. Das Finanzamt teilte den Kaufpreis in einen Zins- und einen Tilgungsanteil auf. Der Zinsanteil unterliege als Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen der Einkommensteuer. Unerheblich sei, ob für die Stundung tatsächlich Zinsen berechnet worden seien. Zudem komme es nicht darauf an, welche Art von Rechtsgrund der Üb...