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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 24 | Datenschutz: Auskunftsanspruch nach der DSGVO gegenüber den Finanzbehörden auf dem Prüfstand

Mehr als ein Dutzend Verfahren sind beim Bundesfinanzhof anhängig, in denen es um die Frage geht, in welchem Umfang und in welcher Form Steuerpflichtige nach der DSGVO einen Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden haben. Ungeklärt ist derzeit, welche konkreten Rechte – wie etwa ein Akteneinsichtsrecht – sich für die Steuerpflichtigen aus der DSGVO ergeben. Eine Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts hierzu ist aber in nächster Zeit zu erwarten.

Mehr als ein Dutzend Verfahren sind beim Bundesfinanzhof gelistet, in denen es um die Frage geht: In welchem Umfang und in welcher Form haben Steuerpflichtige nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung einen Auskunftsanspruch gegenüber den Finanzbehörden? – Wir sind gespannt, auf die höchstrichterlichen Entscheidungen hierzu, die wohl schon in Kürze zu erwarten sind. Zuständig ist in allen Fällen der IX. Senat des BFH. Soweit Verfahren bislang beim II. Senat geführt wurden, sind sie zwischenzeitlich an die Kollegen abgegeben worden, die in erster Linie für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus privaten Veräußerungsgeschäften zuständig sind.

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