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Kurzfassung zum Beitrag von Solowjeff/Krummel, StuB 12/2023 S. 481

Steuerbilanzielle Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB?

Julian Solowjeff und Dr. Till Krummel

Steuerliche Betriebsprüfungen umfassen nicht selten Diskussionen hinsichtlich des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen. Es verwundert daher nicht, dass die Finanzgerichte sich regelmäßig mit Streitfragen zu der vorgenannten Problematik befassen müssen. Streitgegenstand sind hier oftmals nicht nur die steuerbilanziellen Vorschriften, sondern aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes auch die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der BFH hatte sich in der Entscheidung IV R 24/19 nun mit der Rechtsfrage zu beschäftigen, ob und inwiefern das handelsrechtliche Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB auch steuerlich anzuerkennen ist (, NWB WAAAJ-39626). Das vorgenannte Beibehaltungswahlrecht soll hierbei die durch das BilMoG vom eintretenden Unterschiede hinsichtlich der Rückstellungsbewertung abmildern. Neben dieser Streitfrage hat der BFH die Gelegenheit genutzt, sich mit dem Passus „höchstens insbesondere“ in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG auseinanderzusetzen.

Sachverhalt

Im Urteilssachverhalt trat eine GmbH & Co. KG als Klägerin für das Streitjahr 2010 auf, die Eigentümerin von 14 abgeschlossenen Deponien ist. Die Klägerin hat...