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BFH Urteil v. - VIII R 102/87 BStBl 1990 II S. 545

Gesetze: VGFGEntlG Art. 3 § 4AO 1977 § 164 Abs. 2FGO § 138

Hauptsacheerledigung, wenn FA nach Revisionseinlegung Bescheid über die Auflage nach Art. 3 § 4 VGFGEntlG hinaus ändert

Leitsatz

Gibt das FG der Klage statt und überträgt die Errechnung der Steuer dem FA, dann ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, wenn das FA, nachdem es Revision eingelegt hat, unter Hinweis auf § 164 Abs. 2 AO 1977 den Steuerbetrag in einem Steuerbescheid nicht nur entsprechend der Auflage des FG, sondern darüber hinaus unter Berücksichtigung weiterer unstreitiger Besteuerungsgrundlagen neu festsetzt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 545
BFH/NV 1990 S. 44 Nr. 6
VAAAA-93271

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