Hauptsacheerledigung, wenn FA nach Revisionseinlegung Bescheid über die Auflage nach Art. 3 § 4 VGFGEntlG hinaus ändert
Leitsatz
Gibt das FG der Klage statt und überträgt die Errechnung der Steuer dem FA, dann ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, wenn das FA, nachdem es Revision eingelegt hat, unter Hinweis auf § 164 Abs. 2 AO 1977 den Steuerbetrag in einem Steuerbescheid nicht nur entsprechend der Auflage des FG, sondern darüber hinaus unter Berücksichtigung weiterer unstreitiger Besteuerungsgrundlagen neu festsetzt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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