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BFH Urteil v. - IX R 44/86 BStBl 1990 II S. 53

Gesetze: EStG 1979 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7EStG 1979 § 21EStDV 1979 § 82a

Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei dem Gebäude zu berücksichtigen

Leitsatz

Werden nach dem entgeltlichen Erwerb eines zur Erzielung von Einkünften genutzten Gebäudes innerhalb von zwei Jahren im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen für die Erneuerung der Fenster und für die Umstellung der Heizung erbracht, sind diese Aufwendungen nicht sofort abziehbare Werbungskosten, sondern nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung bzw. erhöhter Absetzungen für das Gebäude zu berücksichtigen (Anschluß an die bisherige Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 53
BFH/NV 1990 S. 2 Nr. 1
GAAAA-93263

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