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Verfahrensrecht | Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen (BMF)
Das BMF hat sich zur steuerlichen Erfassung von Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen geäußert. Danach kann in bestimmten Fällen auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 AO und die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Abs. 1b AO an das zuständige Finanzamt verzichtet werden ().
Hintergrund: Durch das JStG 2022 wurden eine ab anzuwendende ertragsteuerliche Steuerbefreiung (vgl. § 3 Nummer 72 i.V.m. § 52 Absatz 4 Satz 6 EStG) für bestimmte kleine Photovoltaikanlagen sowie ein ab anzuwendender umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen eingeführt (vgl. § 12 Abs. 3 UStG).
Auch in Fällen, in denen die Einnahm...