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Online-Nachricht - Montag, 12.06.2023

Verfahrensrecht | Verpflichtung zur Nutzung des beSt nach Aktivierungsbrief (FG)

Das grundsätzlich ab dem nutzbare besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) steht dem Steuerberater jedenfalls mit Erhalt des Aktivierungsbriefs, versendet durch DATEV, tatsächlich zur Verfügung ().

Sachverhalt: Mit Antragschreiben, datiert auf , eingegangen beim FG am per Briefpost, beantragt der prozessbevollmächtigte Steuerberater die Aussetzung der Vollziehung (AdV) für mehrere Bescheide. Das Finanzamt hatte mit Bescheid v. eine Aussetzung abgelehnt. Neben dem vorliegenden Verfahren betreibt der Prozessbevollmächtigte für die Antragstellerin beim FG Nürnberg Verfahren wegen Einkommensteuer 2014 Az. 6 K 12 x/23.

Im Verfahren 6 K 17 x/23 teilte der Prozessbevollm...