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Grundsteuer | Erinnerungen werden verschickt - Kulanzzeit endet (FinMin)
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg (FinMin) macht aktuell auf das Ende der Kulanzzeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung B aufmerksam.
Hierzu führt das FinMin weiter aus:
Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um ihre versäumte Erklärungsabgabe nachzuholen.
Liegt die Erklärung auch nach dem endgültigen Abgabetermin noch nicht vor, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen. Zudem liegt es im Ermessen des zuständigen Finanzamts, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, wenn eine Erklärung verspätet oder gar nicht ...