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Einkommensteuer | Kindergeld; Opferrente als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes
Eine Grundrente nach § 1 Abs. 1 OEG i. V. mit § 31 BVG ist nicht als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes zu berücksichtigen (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 33b EStG; § 1 Abs. 1 OEG; § 31 BVG).
Gemäß § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2 i. V. mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG besteht für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, ein Anspruch auf Kindergeld, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, sofern nicht aufgrund der Übergangsregelung des § 52 Abs. 40 Satz 5 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2007 vom (BGBl 2006 I S. 1652), inzwischen § 52 Abs. 32 Satz 1 EStG, weiterhin die vorher geltende Altersgrenze (Vollendung des 27. Lebensjahres) maßgeblich ist. Die Fähigkeit zum Selbstunterhalt is...