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Einkommensteuer | Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse im Verhältnis der Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuteilen (Bezug: § 1, § 33, § 43, § 163, § 251, § 270 Satz 1 AO; § 35, § 36, § 55, § 80 InsO; § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 36 EStG; §§ 850a ff., § 850e Nr. 1 ZPO).
(1) Im Urteilsfall erzielte der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einem solchen Fall ist während des Insolvenzverfahrens die Jahreseinkom...BStBl 2021 II S. 819