Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen
und Fahrtkosten einer Soldatin auf Zeit zur Bildungsstätte in der
Zeit der Freistellung vom militärischen Dienst für eine Bildungsmaßnahme
Leitsatz
Erste Tätigkeitsstätte einer Soldatin auf Zeit, die sich
in der Freistellung vom militärischen Dienst für eine Bildungsmaßnahme
befindet und dem Dienstherrn nicht mehr im Sinne einer ständigen
Zugriffs- und Verwendungsmöglichkeit aktiv zur Verfügung steht,
ist nicht mehr der letzte militärischen Dienstort sondern der Sitz
der Bildungsstätte, so dass Fahrtkosten vom Wohnort zur Bildungsstätte
nur in Höhe der Entfernungspauschale zu berücksichtigen sind und
keine Verpflegungsmehraufwendungen angesetzt werden können.
Fundstelle(n): HAAAJ-41636
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.