Bei § 34e EStG ist ein beim Wechsel der Gewinnermittlungsart entstehender sog. Übergangsgewinn anteilig dem Gewinn der Verteilungsjahre zuzurechnen
Leitsatz
Der beim Wechsel von der Einnahme-Überschußrechnung zum Bestandsvergleich entstehende sog. Übergangsgewinn ist, wenn er nach Abschn. 19 Abs. 1 Satz 8 EStR auf mehrere Wirtschaftsjahre verteilt wurde, bei der Berechnung der betriebsbezogenen Gewinngrenze des § 34e EStG anteilig dem Gewinn der Verteilungsjahre und nicht ausschließlich (aber in voller Höhe) dem Übergangsjahr zuzurechnen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 495 BFH/NV 1990 S. 43 Nr. 6 StBp. 2007 S. 366 Nr. 12 TAAAA-93250
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