Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 91-92/87 BStBl 1990 II S. 49

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Kein Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug außergewöhnlich hoher Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika ohne objektive, nachprüfbare Abgrenzungskriterien (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

Auch außergewöhnlich hohe Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika können grundsätzlich nicht zum Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zugelassen werden, es sei denn, diese Aufwendungen lassen sich vom normalen Aufwand nach objektiven Maßstäben zuverlässig und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 49
BFH/NV 1989 S. 50 Nr. 12
SAAAA-93246

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen