Zustellung gem. § 5 Abs. 2 VwZG ist auch ohne Ausfüllung eines Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn das Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht entgegengenommen worden ist
Leitsatz
Eine Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG ist auch ohne Ausfüllung eines Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht entgegengenommen hat. Dabei ist es unbeachtlich, ob er die Zustellung als wirksam anerkennen wollte oder nicht.
Weigert sich der Empfänger, den Tag der Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstückes mitzuteilen, so ist derjenige Tag als Zustellungstag anzusehen, an dem das zuzustellende Schriftstück nach dem normalen Verlauf der Dinge erstmals in die Hände des Empfängers gelangt sein konnte.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 477 BFH/NV 1990 S. 34 Nr. 5 OAAAA-93243
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