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Corona | Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet (BMWK)
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am . Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum beantragt werden. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Die Bewilligungsstelle wird im Falle einer Rückzahlungsverpflichtung im Schlussbescheid eine angemessene Zahlungsfrist festsetzen.
Das BMWK gibt folgende Hinweise:
Die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen ist paketw...