Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Leitsatz
Wird im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks ein zu dessen Bebauung vom Verkäufer aufgenommenes Darlehen vorzeitig abgelöst, um das Grundstück vertragsgemäß lastenfrei übereignen zu können, so ist die für die vorzeitige Darlehensrückzahlung an den Darlehensgläubiger zu leistende Entschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 464 BFH/NV 1990 S. 35 Nr. 5 ZAAAA-93235
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