Wasserbeschaffung und Wasserversorgung durch einen Wasserbeschaffungsverband als Betrieb gewerblicher Art
Leitsatz
1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 Abs. 3 KStG 1977).
2. Die Tätigkeit eines Wasserbeschaffungsverbandes dient auch dann der "Wasserversorgung", wenn er zwar nur Rechtsbeziehungen zu seinen Mitgliedsgemeinden unterhält, jedoch das von ihm beschaffte Wasser durch ein eigenes und von ihm unterhaltenes Rohrleitungsnetz bis zu den Endverbrauchern leitet.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 452 BFH/NV 1990 S. 29 Nr. 4 EAAAA-93229
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