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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen, wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er entweder einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Dieser Entlastungbetrag nennt sich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Entlastungsbetrag soll die höheren eigenen Lebenshaltungskosten des Alleinerziehenden abgelten. Die steuerliche Vorschrift hierzu befindet sich in § 24b EStG.
Höhe des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Die Höhe des Entlastungsbetrags für ein Kind (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) beträgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Kalenderjahr wie folgt:
Kalenderjahr 2021: 1.908 €
Kalenderjahr 2022: 4.008 €
Kalenderjahr 2023: 4.260 €.
Diese Beträge sind Jahresbeträge. Für jedes weitere Kind (bei dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag gegeben sind) erhöht sich der vorgenannte Betrag um 240 € (dies gilt ab 2022).
Die geschiedene Notariatsfachangestellte Nadja hat die Tochter Elsa. Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag sind in 2023 alle erfüllt.
Bei Nadja wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 2023 für die Tochter Elsa ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4.26...