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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen, wenn zu seinem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das er entweder einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält. Dieser Entlastungbetrag nennt sich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Der Entlastungsbetrag soll die höheren eigenen Lebenshaltungskosten des Alleinerziehenden abgelten. Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie von Christoph Wenhardt.
Die schriftsprachliche Kommunikation prägt die Außenwirkung und das professionelle Image einer Kanzlei entscheidend mit. Auch der schriftsprachliche Stil, der sich in der Wortwahl, in individuellen Formulierungen und in einer bestimmten Charakteristik des Textes zeigt, ist eine Visitenkarte für jede Kanzlei, wie Ihnen Natascha Studt ausführlich und mit vielen Beispielen erklärt. Als positive Folge einer gelungenen schriftsprachlichen Repräsentation lassen sich Rückfragen und damit Mehrarbeit im Kanzleialltag reduzieren.
Eine Probeklausur „RVG“ von Inga Feik finden Sie am Ende dieser Ausgabe … und auf der letzten Seite noch ein kleines Gitterrätsel zum Thema „Buchführung“ von Diana Bremer. Viel Spaß!
Herzliche Grü...