Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Scheinselbständigkeit trotz Leistungserbringung durch eine GmbH?
Scheinselbständigkeit ist für auftraggebende Unternehmen ein schwerwiegendes Problem. Trotzdem scheinen immer noch viele Unternehmen mit diesem Thema recht fahrlässig umzugehen. So ist oft zu hören, dass eine Scheinselbständigkeit sicher ausgeschlossen sei, wenn die Leistungserbringer eine GmbH gegründet haben und über diese dann auch abrechnen. Warum dem nicht in jedem Fall so ist, soll der Beitrag zeigen.
I. Auffassung der Sozialversicherungsträger
Die Sozialversicherungsträger gehen zunächst davon aus, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zum Auftraggeber grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen in der Rechtsform einer Gesellschaft erbringt.
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn im Einzelfall die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung mit entsprechender Weisungsgebundenheit gegenüber den Merkmalen einer selbständigen Tätigkeit überwiegen. Die gleiche Beurteilung gilt grundsätzlich auch, wenn es sich bei dem Auftragnehmer um eine Ein-Personen-Gesellschaft handelt, z. B. Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-Limited.
Besonders bei typischen Beschäftigungsverhältnissen kann die Gründung einer Ein-Pers...