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STFAN Nr. 6 vom Seite 9

Forschungszulage: Steuerliche Förderung von F & E

Dipl.-Kfm. Dipl.-Finw. André Reineke

Am trat das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) in Kraft. Hierin wurde eine Prämie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eingeführt, die kleine und mittelgroße Unternehmen vermehrt zu Investitionen in diesem Bereich motivieren soll. Gefördert werden Lohnaufwendungen, die nach dem für begünstigte FuE-Vorhaben anfallen. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über ein im Ertragsteuerrecht recht exotisches Thema, das bislang in der Öffentlichkeit eher weniger Beachtung fand.

Beantragung der Forschungszulage

Elektronische Bescheinigung nach § 6 FZulG

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einem ersten Schritt wird geprüft, ob dem Grunde nach ein förderungsfähiges FuE-Vorhaben vorliegt. Dies erfolgt durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die dem Anspruchsberechtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Bescheinigung gem. § 6 FZulG ausstellt. Der Antrag auf Erteilung der Bescheinigung ist über das entsprechende Web-Portal der BSFZ elektronisch zu stellen. Hierfür ist ein gültiges ELSTER-Zertifikat notwendig. Für die Beantragung sind keine Fristen zu beachten, wobei der Antrag vor, während oder nach dem Wirtschaftsjahr, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, g...

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