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BFH Urteil v. - IV R 86/88 BStBl 1990 II S. 433

Gesetze: EStG § 34c Abs. 4GewStG 1974 § 11 Abs. 4 Satz 1GewStG 1978 § 11 Abs. 3 Nr. 2

Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes nach § 34c Abs. 4 Satz 3 EStG begünstigt

Leitsatz

Nach § 34c Abs. 4 Satz 3 EStG ist auch die Weitervercharterung eines vom Erstvercharterer ausgerüsteten Handelsschiffes begünstigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 433
BFH/NV 1990 S. 36 Nr. 5
SAAAA-93220

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