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Berufsrecht | Registrierung beim elektronischen Meldeportal der FIU für StB verpflichtend (StBKammer)
Verpflichtete (Steuerberater und Steuerbevollmächtigte) müssen sich bei goAML registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GwG). Die Registrierung ist unabhängig von einer konkreten Verdachtsmeldung verpflichtend und muss mit der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag der Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Bundesgesetzblatt bekannt (§ 59 Abs. 6 GwG).
Hintergrund: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Unter bestimmten Umständen müssen sie eine Verdachtsmeldung gem. § 43 GWG bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben.
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