Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Registrierung beim elektronischen Meldeportal der FIU für StB verpflichtend (StBKammer)
Verpflichtete (Steuerberater und
Steuerbevollmächtigte) müssen sich bei goAML registrieren (§ 45 Abs. 1 Satz 2
GwG). Die Registrierung ist unabhängig von einer konkreten
Verdachtsmeldung verpflichtend und muss mit der Inbetriebnahme des neuen
Informationsverbundes der FIU, spätestens aber zum
erfolgen. Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag der Inbetriebnahme
des neuen Informationsverbundes der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen im Bundesgesetzblatt bekannt
(§ 59
Abs. 6 GwG).
Hintergrund: Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG) und unterliegen mit ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Unter bestimmten Umständen müssen sie eine Verdachtsmeldung gem. § 43 GWG bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgeben.
Au...