DBA-Freistellung von gewerblichen Einkünften aus
US-Personengesellschaft: Wechsel zur Anrechnungsmethode bei Nichtbesteuerung
eines Teils der Einkünfte aus der Betriebsstätte – Erfordernis
der Mehrheitsbeteiligung für Anwendung der Switch-Over-Klausel des §
20 Abs. 2 AStG
Leitsatz
Der abkommensrechtliche Übergang von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode aufgrund der Nichtbesteuerung der Einkünfte
gemäß Art. 23 Abs. 4 Buchst. b, Var. 3 DBA-USA 2008 setzt im Fall der gewerblichen Beteiligung an einer US-Personengesellschaft
(Limited Partnership) voraus, dass der gesamte Gewinnanteil des inländischen Steuerpflichtigen und nicht lediglich ein Teil
dieser Einkünfte nach dem nationalen Steuerrecht des Quellenstaats nicht steuerpflichtig ist (Anschluss an , DStRE 2021, 961).
Ist der inländische Steuerpflichtige nicht zu mehr als 50% an der - ihm eine Betriebsstätte im Ausland vermittelnden - US-Personengesellschaft
beteiligt, kann der Wechsel zur Anrechnungsmethode auch nicht auf die Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG a.F. gestützt
werden (entgegen BStBl I 2014, 1258).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2024 S. 497 Nr. 8 IStR 2023 S. 876 Nr. 23 MAAAJ-41267
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