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BFH Urteil v. - VI R 29/86 BStBl 1990 II S. 423

Gesetze: EStG 1980 § 4 Abs. 5 Nr. 7EStG 1980 § 9 Abs. 1 Satz 1

Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe Betriebsausgaben gilt nicht für Werbungskosten

Leitsatz

Die Vorschrift des § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG, wonach neben den in § 4 Abs. 5 Nrn. 1 bis 6 EStG bezeichneten Aufwendungen auch solche, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, nicht als Betriebsausgaben den Gewinn mindern dürfen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, gilt nicht für den Bereich der Werbungskosten (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 423
HAAAA-93215

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