Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht | Gesellschaftsregister für GbR (WPK)
Die WPK weist auf die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbR zum und die Folgen für WP und vBP hin.
Hintergrund: Das MoPeG sieht die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR vor. Während sich OHG und (GmbH & Co.) KG schon immer in Abteilung A des Handelsregisters eintragen lassen müssen (§ 106, § 161 Abs. 2 HGB), besteht für die GbR bislang keine Möglichkeit der Eintragung in ein öffentliches Register. Diese Publizitätslücke wird mit der Einführung des Gesellschaftsregisters zum geschlossen (weitere Informationen hierzu s. Bahlinger, ).
Hierzu führt die WPK weiter aus:
Betroffen sind solche GbR, die selbst am Rechtsverkehr teilnehmen sollen. Dies ist bei reinen Innengesellschaften nicht der Fall.
Für WP und vBP sind nac...