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Einkommensteuer | Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden Einkommensteuer (BFH)
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens sind die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag für alle dem Insolvenzschuldner im Veranlagungszeitraum nach materiellem Steuerrecht zuzuordnenden Einkünfte einheitlich zu ermitteln und zwischen dem Insolvenzschuldner, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem Insolvenzverwalter als Vertreter der Insolvenzmasse im Verhältnis der Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 1 EStG aufzuteilen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: In der Sache ist die Aufteilung der Einkommensteuerschuld während eines Insolvenzverfahrens zwischen dem Kläger, der als Insolvenzschuldner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, und dem gem. § 56 Abs. 1 Satz 1 InsO zum Insolvenzverwalter bestellten Beigeladenen ...