Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 1KVStG 1972 § 6 Abs. 1 Nr. 3KVStG 1972 § 8 Nr. 1 Buchst. a
1. Gesellschafter-Darlehen gegen Gewinnbeteiligung, die der Höhe nach durch Mindest- und Höchstzins beschränkt wird 2. "Forderung" i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 KVStG 1972
Leitsatz
1. Gewährt der Gesellschafter einer GmbH derselben ein Darlehen gegen eine Gewinnbeteiligung, die der Höhe nach durch einen Mindest- und einen Höchstzins beschränkt wird, so hängt die Annahme eines gesellschaftsteuerpflichtigen Erwerbs von Gesellschaftsrechten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 KVStG 1972) davon ab, ob die Vereinbarung der festen Verzinsung oder der Gewinnbeteiligung als Hauptsache anzusehen ist.
2. Mit dem Begriff "Forderung" i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 KVStG 1972 wird der Vorgang umschrieben, auf den die Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös zurückzuführen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 387 BFH/NV 1990 S. 5 Nr. 1 NAAAA-93197
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