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Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten (Teil III)
In diesem Beitrag über die Abrechnung chirurgischer Behandlungen nach BEMA schauen wir uns die Leistungen an, die den präprothetischen Bereich betreffen. Diese Leistungen dienen der Herstellung von Zahnersatz auf optimalen anatomischen Bedingungen.
Präprothetische Eingriffe
Präprothetische Eingriffe werden meist im unbezahnten Kiefer durchgeführt. Sie sind aber auch in teil- oder vollbezahnten Kiefern möglich. Bei der Behandlung wird danach unterschieden, ob es sich um chirurgische Maßnahmen am Knochen oder an den Weichteilen handelt.
Grundsätzlich ist bei den Leistungspositionen zur Extraktion bzw. Osteotomie eine Knochenglättung schon in der Leistungsbeschreibung im weitesten Sinne enthalten. Sind weitere Maßnahmen notwendig, kann dies über die bereits bekannte Leistungsposition „XN“ – chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens…) berechnet werden. Sind Maßnahmen in einem größeren Umfang notwendig, um eine Verbesserung des Knochenlagers zu erreichen, stehen uns die KnR und die Alv zur Verfügung:
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KnR – Knochenresektion am
Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers |
Abrechenbar:
|
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nicht
abrec... |