Gesetze: AO 1977 § 220 Abs. 2AO 1977 § 191 Abs. 1KO § 61 Abs. 1 Nr. 2HGB § 128
- Die Voraussetzungen des Konkursvorrechts für eine Haftungsforderung sind im Konkurs des Komplementärs unabhängig von der Steuerforderung gegenüber der Gesellschaft zu prüfen - Für die Fälligkeit einer Haftungsforderung, die in einem Haftungsbescheid ohne Leistungsgebot festgesetzt worden ist, gilt § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977
Leitsatz
1. Die Voraussetzungen des Konkursvorrechts nach § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO für eine Haftungsforderung des FA sind im Konkurs über das Vermögen eines persönlich haftenden Gesellschafters unabhängig von der der Haftung zugrunde liegenden Steuerforderung gegenüber der Gesellschaft zu prüfen.
2. Für die Bestimmung der Fälligkeit einer Haftungsforderung, die in einem Haftungsbescheid ohne Zahlungsgebot festgesetzt worden ist, gilt § 220 Abs. 2 Satz 2 AO 1977, obwohl in dieser Vorschrift Haftungsansprüche nicht ausdrücklich genannt sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 363 BFH/NV 1989 S. 22 Nr. 6 EAAAA-93187
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