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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 1623/22

Gesetze: OEG § 1; BVG § 9

Leitsatz

Leitsatz:

1. Es verbleibt beim Beweismaßstab des Vollbeweises auch wenn ein im Verwaltungsverfahren gehörter Zeuge sich im Klageverfahren auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft.

2. Zeitnah zum angeschuldigten Ereignis erstellte ärztliche Befunde, insbesondere solche nach stationärer Behandlung, die keine Hinweise auf Gesundheitserstschäden aufgrund der behaupteten tätlichen Angriffe enthalten, sind ein starkes Indiz dafür, dass solche Gesundheitsschäden nicht eingetreten sind.

Fundstelle(n):
JAAAJ-40902

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