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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 1261/22

Gesetze: OEG § 2 Abs. 1 S. 1 Alt.

Leitsatz

Leitsatz:

Leistungen nach dem OEG sind wegen einer leichtfertigen Selbstgefährung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 OEG auch dann zu versagen, wenn zwar für ein Ansprechen der Täter aufgrund einer vorhergegangen Beleidigung ein rechtfertigender Grund besteht, die Täter aber in der Überzahl sind und deren Hemmschwelle aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen erkennbar herabgesetzt ist. In einer solchen Situation hat das Opfer polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-40901

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