Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns
bei teilentgeltlicher Übertragung von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern
des Privatvermögens
Leitsatz
Bei teilentgeltlicher Übertragung von im Privatvermögen
gehaltenen GmbH-Anteilen ist der Vorgang nach dem Verhältnis der
Gegenleistung zum Verkehrswert der übertragenen Anteile in ein voll
unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft aufzuteilen.
Ein Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG entsteht, wenn die erhaltene
Gegenleistung den der Entgeltlichkeitsquote entsprechenden Teil
der Anschaffungskosten der übertragenen Anteile übersteigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 5 DStRE 2024 S. 211 Nr. 4 ErbStB 2023 S. 234 Nr. 8 ErbStB 2023 S. 235 Nr. 8 GStB 2023 S. 447 Nr. 12 GStB 2023 S. 447 Nr. 12 AAAAJ-40876
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