Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei Arbeitnehmerüberlassung
Leitsatz
1. Ein inländisches aufnehmendes Unternehmen wird nicht allein dadurch zum wirtschaftlichen Arbeitgeber, dass es dem entsendenden
Unternehmen den Arbeitslohn erstattet, der auf die im Inland ausgeübte Tätigkeit entfällt.
2. Voraussetzung für eine wirtschaftliche Arbeitgeberstellung i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG ist vielmehr außerdem, dass
der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolgt und dass der Arbeitnehmer in den
Arbeitsablauf des aufnehmenden Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen wird.
3. Der von den Gesetzesmaterialien in den Fokus genommene Anwendungsbereich des § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG betrifft grenzüberschreitende
Arbeitnehmerentsendungen in internationalen Konzernen
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 10 Nr. 51 DStRE 2024 S. 344 Nr. 6 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2023 S. 685 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2023 S. 686 GAAAJ-40874
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