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Erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1562Die Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer wurden mit dem JStG 2022 v. (BGBl 2022 I S. 2294) in erster Linie hinsichtlich des Ertrags- und Sachwertverfahrens an die aktuelle Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst und sind für Bewertungsstichtage ab zu beachten. Mit Anwendungserlassen v. (BStBl 2023 I S. 738) dokumentiert die Verwaltung ihre Auffassung zum novellierten Recht der Grundbesitzbewertung.
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Sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten: In diese [i]Grundsatz der ModellkonformitätKategorie fallen insbesondere Vergleichsfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren. Diese Daten sind für Zwecke der Grundbesitzbewertung als geeignet anzusehen, wenn sie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Modellkonformität zustande gekommen sind.
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale: [i]Grundstücksbezogene Besonderheiten nicht berücksichtigungsfähigGrundstücksbezogene Besonderheiten (z. B. Wohn- oder Nießbrauchrechte, Grunddienstbarkeiten, merkantile Minderwerte) sind im Rahmen der typisierenden und pauschalierenden Bewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes nicht berücksichtigungsfähig. Hiervon unberührt bleibt ein...