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NWB Nr. 22 vom Seite 1594

Meldepflichten im internationalen Kapital- und Zahlungsverkehr nach der Außenwirtschaftsverordnung

Hinweise gegenüber Mandanten und Übernahme der Meldungen durch den Berater

Michael Casper

Sowohl natürliche als auch juristische Personen unterliegen im täglichen Kapital- und Zahlungsverkehr häufig einschlägigen Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die Praxis zeigt, dass viele Meldepflichtige ihren Obliegenheiten nicht nachkommen und hierdurch Ordnungswidrigkeiten begehen, welche je Verstoß mit bis zu 30.000 € Bußgeld geahndet werden können. Insbesondere im Rahmen von Buchhaltungsmandaten liegen dem steuerberatenden Beruf für gewöhnlich notwendige Informationen vor, so dass die Erfüllung der Meldepflicht für den Berater nicht nur eine zusätzlich honorierte Dienstleistung darstellen kann, sondern den Mandanten auch viele Unannehmlichkeiten erspart. Der Beitrag erläutert die Grundsätze der Meldepflichten für den internationalen Kapital- und Zahlungsverkehr nach der AWV, weist auf Besonderheiten hin und stellt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige dar.

I. Pflicht zur Meldung ausländischer Unternehmensbeteiligungen und Gesellschafter

[i]Meldung von Vermögen von Inländern im Ausland Neben den steuerrechtlichen Meldepflichten ausländischer Beteiligungen (vgl. § 138 Abs. 2 AO) sieht die Außenwirtschaftsverordnung ergänzend hierzu eine weitere, ähnliche Meldevorschrift vor. Gemäß § 64 AWV h...