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StuB Nr. 11 vom Seite 470

Minderheitsanteil an einer Projektgesellschaft bei Zugewinnabrede

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die Immo Ltd. ist als 100%ige Tochter der branchenfremden U mit einer Einlage von 2 Mio. € gegründet worden. Nach Gründung erwirbt sie ein Grundstück für 10 Mio. €. U beteiligt sich durch ein Darlehen von 8 Mio. € an der Finanzierung.

Zur Bebauung und Vermarktung des Grundstücks benötigt die Immo branchenspezifisches Know-how. Dieses wird „beschafft“, indem 40 % der Anteile an der Immo an die branchenkundige X für 1 € veräußert werden. Der Anteilskaufvertrag und der ihm beigefügte geänderte Gesellschaftsvertrag enthält folgende Regelung: Die X ist mit 40 % am Projektergebnis der Immo beteiligt. Dieses Ergebnis wird definiert als aus dem bebauten Grundstück (im share oder asset deal) erzielter Erlös abzüglich Kosten der Bebauung und Tilgung des 8 Mio. € Darlehens. Bis auf völlig unwesentliche Beträge sind sämtliche Aufwendungen Grundstücks- oder Baukosten. Vertriebskosten fallen nicht an, da X den Vertrieb unentgeltlich bzw. als Gesellschafterbeitrag übernimmt. Für den Fall eines Misserfolgs des Immobilienprojekts erwirbt U die Anteile der X für 0 € zurück. Beispielhaft erläutern die Verträge die Gewinnverteilung wie folgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
worst
base
best
Projekterlös
98
110
130
Baukosten
-90
-90
-90
Tilgung Darlehen
-8
-8
-8
Endvermögen
0
12
32
Anfangsvermögen
+2
+2
+2
Vermögenszuwachs
-2
10
30
davon X
0*
4
12
davon U
-2
6
18
* Rückerwerb der 40 %

Dem Grunde nach entspricht diese dem Totalgewinn, da auch dieser nach den Regeln der Doppik durch Vermögenzuwachs definiert ist.

II. Fragestellung

Wie ist der Anteil der X im Konzernabschluss der U darzustellen, und zwar (1) bei Beitritt und (2) bei erfolgreichem Projektverlauf?