Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer | BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft (BFH)
Beteiligt sich eine juristische
Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen
Personengesellschaft, wird hierdurch ein BgA (hier: BgA Beteiligung) begründet
(Bestätigung der Rechtsprechung, z. B.
, Rz. 18, m.w.N.). Fungiert die
Personengesellschaft als Holdinggesellschaft und begründet sie
ertragsteuerrechtliche Organschaften mit Tochter-Kapitalgesellschaften, werden
durch die Tätigkeiten der Tochtergesellschaften keine weiteren BgA vermittelt
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine Stadt, wendet sich gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) hinsichtlich der Beteiligung an der A-KG. Das Verfahren befin...