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Einkommensteuer | Anpassung des steuerfreien Rententeils nach Einführung der "Mütterrente" (BFH)
Die Erhöhung einer bereits laufenden gesetzlichen Altersrente durch einen Zuschlag an persönlichen Rentenentgeltpunkten für Kindererziehungszeiten ("Mütterrente") führt zu einer Anpassung des bisherigen steuerfreien Teils der Rente (Rentenfreibetrag). Hierbei bleiben zwischenzeitliche regelmäßige Rentenanpassungen außer Betracht (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt. Die Beteiligten streiten um die Berechnung der Mütterrente sowie um die Anwendung der Öffnungsklausel. Der im Jahr 1944 geborene Kläger und die im Jahr 1945 geborene Klägerin erhielten beide Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einem Versorgungswerk. Der Rentenanspruch der Klägerin aus der gesetzlichen Rente wurde ab dem durch d...BGBl I 2014, 787