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StuB Nr. 11 vom Seite 441

Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA) des IDW verabschiedet IDW RS IFA 3

Ein Überblick

WP/StB Prof. Dr. Christian Zwirner und Sebastian Schöffel

Mit Wirkung für alle Geschäftsjahre, die am oder danach beginnen, hat der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung, IDW RS IFA 3, am  verabschiedet. In der Stellungnahme erläutert der IFA insbesondere die Grundsätze bei der Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens, zur Bilanzierung von Bauvorbereitungskosten sowie zum Ausweis im Rahmen der Veräußerung von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens. Der nun verabschiedete IDW RS IFA 3 ergänzt die bereits bestehenden Verlautbarungen zur Bilanzierung von Immobilien im handelsrechtlichen Jahres- und Konzernabschluss. Die Regelungen und Grundsätze der Stellungnahme wurden in Ausgabe 4/2023 der IDW Life veröffentlicht und gelten für Abschlüsse über Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.