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Umsatzsteuer | Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (BMF)
Das BMF hat zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen und den UStAE angepasst ( GZ III C 2 - S 7107/19/10002 :004).
Hintergrund: § 18 Abs. 4f UStG enthält Regelungen für die dezentrale Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund bzw. Länder. § 18 Abs. 4g UStG enthält Sondervorschriften für eine von den Vorschriften der AO abweichende Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für die Besteuerung dieser Organisationseinheiten.
In dem Schreiben geht das BMF aus folgende Punkte näher ein:
A. Dezentrale Besteuerung (§ 18 Abs. 4f UStG)
I. Organisationseinheiten (§ 18 Abs. 4f Sätze 1 bis 3 UStG)
Allgemeines
Einheit des umsatzsteuerlichen Unternehmens
Definition ...