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BFH Urteil v. - IV R 99/88 BStBl 1990 II S. 292

Gesetze: EStG §§ 7b, 13aEStDV §§ 52, 78

Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG sind erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG vor den Abzügen nach § 78 EStDV zu berücksichtigen

Leitsatz

Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind die erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen vor den Abzügen nach § 78 EStDV zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 292
BFH/NV 1990 S. 26 Nr. 4
XAAAA-93159

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