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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 1 BA 35/18

Gesetze: § 1 S 1 Nr 1 SGB VI; § 5 Abs 1 Nr 1 SGB V; § 20 SGB XI; § 25 Abs 1 S 1 SGB III; § 197a Abs 1 S 1 SGG; § 18 SGG; § 155 Abs 1 VwGO; § 44 Abs 1 SGB X; § 44 Abs 4 SGB X; § 28p Abs 1 SGB IV; § 28i S 5 SGB IV; § 63 Abs 2 GKG; § 52 Abs 2 GKG; § 7 Abs 4 SGB IV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Gästeführer üben eine selbstständige Tätigkeit aus, wenn unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls neben den vertraglichen Vereinbarungen die tatsächlichen Verhältnisse dafür sprechen.

2. Wichtiges Indiz ist, ob der Gästeführer bei der jeweiligen Führung Möglichkeiten zu nennenswerten eigenen Entscheidungen oder zu eigener Entfaltung hat. Prägendes Merkmal ist auch, ob er im Fall seiner Verhinderung für selbst gewählten Ersatz sorgen kann.

3. Zu prüfen ist zudem, ob das Honorar der Führung angepasst war und dabei die Schwierigkeit und den Umfang der Leistungserbringung berücksichtigte.

Fundstelle(n):
AAAAJ-40516

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