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BFH Urteil v. - IV R 87/87 BStBl 1990 II S. 261

Gesetze: AO 1977 § 163 Abs. 1

Keine Billigkeitsmaßnahme bei Änderung der Rechtsprechung, wenn diese vom Steuerpflichtigen bereits eingeplant war

Leitsatz

Aufgrund einer Rechtsprechungsänderung besteht zu einer Billigkeitsmaßnahme dann kein Anlaß, wenn der Steuerpflichtige die Möglichkeit der Änderung bereits in seine Disposition einbezogen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 261
BFH/NV 1989 S. 13 Nr. 4
AAAAA-93145

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