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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 651/19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Kläger hat keinen Anspruch auf weitere Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK).

2. Das Erfordernis eines Lichtbilds für die eGK und der Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur verstoßen nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch den Vorgaben der DSGVO hat der Gesetzgeber Rechnung getragen. Auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts wird verwiesen.

Fundstelle(n):
QAAAJ-40499

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